Überprüfung der Gasanlage nach G10

 
Wussten Sie, dass Sie Ihre Erdgasanlage alle 12 Jahre überprüfen "müssten"?
 
Niederösterreicher werden das wissen, da Sie von der zuständigen Behörde angeschrieben und gegenfalls auch bestraft werden können.
 
In Wien ist das ein wenig anders, genauso wie in Niederösterreich, sind Sie zu dieser Überprüfung verpflichtet, jedoch werden Sie nicht von der BH darauf aufmerksam gemacht. 
Sie denken "Wo kein Kläger da kein Richter" Stimmt nur zum Teil.
Denn Sie als Anlagenbetreiber sind für die Anlage verantworlich, daher auch dafür verantwortlich, dass Ihre Anlage ordnungsgemäß Überprüft und Instandgehalten wird.
 
Wir bieten genau diese Überprüfung an.
 
Sie bekommen von uns einen Prüfbefund und einen Ausdruck unseres modernen Dichtheitsprüfgerätes (Testoterm).
 
 
Bei Fragen dazu kontaktieren Sie uns.    office@gas-profi.at